Lärmaktionsplanung
Die Gemeinde Eschede ist gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (25. Juni 2002, ABl. EU Nr. 189) zur Aufstellung eine Lärmaktionsplan für den Bereich an der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 191 verpflichtet.