TenneT - Ankündigung von bodenkundlichen und geotechnischen Vorarbeiten - Für den Bau einer 380-kV-Freileitung – südlicher Abschnitt

Termine

Beginn der Untersuchungen:

Oktober 2024

 

Voraussichtlicher Abschluss der Untersuchungen:

Sommer 2025

 

Der genaue zeitliche Ablauf der Bohrkampagne hängt auch von äußeren Umständen ab, beispielsweise von örtlichen Gegebenheiten, den Wetterverhältnissen und dem Sondierungsfortschritt. Deshalb sind zeitliche Verschiebungen innerhalb der

genannten Zeiträume möglich. Die ausführenden Firmen melden sich bei Ihnen für die genaue Terminabsprache spätestens zwei Wochen vor dem Beginn der Arbeiten.

 

Hintergrund
 

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber plant die TenneT TSO GmbH den Bau der Ostniedersachsenleitung, einer ca. 150 Kilometer langen 380-kV-Freileitung. Diese Baugrunduntersuchungen sind notwendig, um wichtige Informationen für das Planfeststellungsverfahren zu gewinnen. Die Rechtsgrundlage für diese Vorarbeiten findet sich in 
§ 44 EnWG. Die momentane technische Ausstattung der Bestandsleitung von der Elbe bei Geesthacht bis nach Wahle bei Braunschweig reicht nicht aus, um den Anforderungen der Energiewende gerecht zu werden. TenneT plant daher, eine neue 380-kV-Freileitung parallel zur bestehenden Leitung zu bauen: die Ostniedersachsenleitung. Dieses Projekt soll die Übertragungskapazität erhöhen und die Einspeisung erneuerbarer Energien sicherstellen. Der Parallelneubau hat eine Trassenlänge von rund 150 Kilometern. Geplant sind außerdem die Erweiterung der Umspannwerke Wahle und Stadorf sowie der Neubau eines Umspannwerkes im Raum Lüneburg. Das Vorhaben ist im Bundesbedarfsplan als Nr. 58 enthalten und wurde im Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2023) bestätigt.

 

Baugrundhauptuntersuchungen

Die Arbeiten dienen dazu, die bodenphysikalischen Eigenschaften zu untersuchen, um für den Bau die richtigen Fundamente planen zu können. Vorgesehen sind Druck- oder Rammsondierungen zur Ermittlung der Lagerungsdichte der anstehenden Böden sowie Bohrungen zur Entnahme von Bodenproben. Bei der Drucksondierung wird eine genormte Sondierspitze mit gleichbleibender Geschwindigkeit in den Boden gepresst. Bei einer schweren Rammsondierung wird die Sondierspitze hingegen mit einem Gewicht von 50 kg in den Boden gerammt. Die Bohrungen werden mit einem Großbohrgerät durchgeführt. Die Bohrlöcher werden anschließend wieder verfüllt. In Abhängigkeit von den Ergebnissen können zu einem späteren Zeitpunkt ergänzende Untersuchungen wie beispielsweise der Bau von Grundwassermessstellen erforderlich werden. Um die Befahrbarkeit für die Bohr- und Sondiergeräte zu gewährleisten und die Arbeiten so schonend wie möglich durchzuführen, werden, je nach Witterungsbedingungen und Bodenverhältnissen, vorab mobile Baustraßen ausgelegt. Dies erfolgt in der Regel in Form von Stahlplatten, Hartholz-Baggermatratzen oder Aluminiumpaneelen. Im Vorwege werden die Ansatzpunkte der Bohrungen und Sondierungen durch Mitarbeiter der beauftragten Firmen eingemessen und ausgepflockt. Sowohl vor Beginn als auch nach Abschluss der Arbeiten wird eine Fotodokumentation zur Beweissicherung der Zuwegungen und Bohrstandorte durchgeführt.

 

Ort der geplanten Maßnahmen

Die Untersuchungskampagne erstreckt sich über ca. 86 km entlang der geplanten Freileitung im Abschnitt Süd zwischen Stadorf und Wahle. Bodenproben werden hauptsächlich an oder in der Nähe der geplanten Maststandorte entnommen.

 

Bohrfirma

Die TenneT TSO GmbH hat die Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH damit beauftragt, die erforderlichen Baugrundhauptuntersuchungen durchzuführen. Die Ergebnisse der Bohrungen sowie der labortechnischen Untersuchungen und die Analysen werden in einem geotechnischen Bericht zusammengefasst.

 

Art und Umfang der Untersuchungen

Die Baugrunderkundungen mit o.g. Verfahren dauern an den einzelnen Ansatzpunkten ein bis drei Tage. Die Arbeiten werden durch Unternehmen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durchgeführt. Mitarbeiter der TenneT werden die Arbeiten zeitweise begleiten. Für den An- und Abtransport aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien müssen ggf. temporäre Abstellflächen in Anspruch genommen werden. Die beschriebenen Arbeiten sind möglicherweise nicht in vollem Umfang auf jedem Grundstück erforderlich. Welche Maßnahmen im konkreten Einzelfall erforderlich sind, hängt u. a. von den örtlichen Gegebenheiten, den wetterbedingten Bodenverhältnissen und den erzielten Untersuchungsergebnissen ab.

 

Nutzung von Grundstücken und Entschädigung bei möglichen Flurschäden

Für die Arbeiten müssen private Grundstücke sowie Waldwege und landwirtschaftliche Wege betreten und befahren werden. Im Falle von behördlichen Auflagen werden der Einsatz von Baggermatten, ökologische und archäologische Baubegleitung, archäologische Untersuchungen oder Ähnliches durchgeführt. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden die entstandenen Schäden durch TenneT bzw. durch die beauftragten Firmen behoben oder entschädigt.

 

Gesetzliche Grundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG angekündigt. Darüber hinaus informiert die TenneT TSO GmbH bzw. die beauftragte Baufirma alle betroffenen Eigentümer persönlich über die anstehenden Maßnahmen. Die betroffenen Grundstücke und die Zuwegungen sind in der Flurstückliste dargestellt.

Diese ist auch unter www.tennet.eu/de/ostniedersachsenleitung-baugrunduntersuchung abrufbar.
Sämtliche Informationen auf dieser Seite finden Sie ebenfalls zum Download hier. (Verlinkung zum Aushang PDF)

 

Ihr Ansprechpartner

Für Fragen zum Projekt, den geplanten Maßnahmen sowie Mitteilungen wenden Sie sich an unser Kommunikationsteam für die Ostniedersachsenleitung: 

 

T +49 30 81884-321
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Veröffentlichung

Di, 01. Oktober 2024

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